Vertragsbedingungen der IBExpert GmbH für die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen (AGB-Dienstleistungen)
- Geltungsbereich
- Beratungs- und sonstige Dienstleistungen
von IBExpert - Umfang und Erbringung der Leistungen
- Vergütung, Rechnungsstellung
- Leistungsstörungen
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Nutzungsrechte an Leistungen, Unterlagen,
Schutzrechte - Schulungen beim Kunden, Standardschulungen
- Änderung und Stornierung von Schulungs-
veranstaltungen, Sonstiges - X. Geltung der AGB-Allgemein
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der IBExpert GmbH (nachfolgend IBExpert) zur Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen (AGB-Dienstleistungen) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Beratungs- und sonstigen Dienstleistungsaufträgen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen IBExpert und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB-Dienstleistungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBExpert GmbH (AGB-Allgemein), die neben den AGB-Dienstleistungen Vertragsbestandteil sind.
II. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen von IBExpert
2.1 IBExpert erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden diverse Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Auswahl, Einführung, Installation, Nutzung sowie der kundenindividuellen Anpassung von Softwareprogrammen. Die im Einzelfall von IBExpert zu erbringenden Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die AGB-Dienstleistungen finden insbesondere bei folgenden Leistungen von IBExpert Anwendung:
2.1.1 Ermittlung der konkreten Software-Anforderungen des Kunden unter Berücksichtigung der vorhandenen, kundenindividuellen Hard- und Softwareumgebung.
2.1.2 Planung und Entwicklung eines Konzepts zur Realisierung der Einführung von allgemeinen oder IBExpert Softwareprogrammen.
2.1.3 Projektunterstützung und beratung während der Einführung von IBExpert Softwareprogrammen.
2.1.4 Umsetzung von Pilot-Anwendungen der jeweiligen IBExpert Softwareprogramme im Unternehmen des Kunden.
2.1.5 Beratung bei der Installation und Einführung der vom Kunden ausgewählten IBExpert Softwareprogramme
2.1.6 Unterstützung des Kunden bei Herstellung und Optimierung der Betriebsbereitschaft der IBExpert Softwareprogramme.
2.1.7 Beratung des Kunden bei der optimierten Anwendung von IBExpert Softwareprogrammen, z. B. durch Unterstützung bei der Erstellung des Systemdesigns bzw. dem Aufbau von Kunden Mustervorlagen, Data-Warehouse-Funktionen und OLAP Datenquellen.
2.1.8 Beratung bei der Anpassung und Erweiterung von IBExpert Softwareprogrammen.
2.1.9 Schulung und Training der Endanwender bzw. der Mitarbeiter des Kunden (z. B. Standardkurse, Workshops, Seminare) für die optimierte Nutzung der IBExpert Softwareprogramme.
2.2 Die vorstehend aufgeführten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen werden nur dann von IBExpert zu den abweichenden Bedingungen eines Werkvertrages bzw. eines Liefervertrages erbracht, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.
III. Umfang und Erbringung der Leistungen
3.1 Konkrete Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise wird vom Kunden bestimmt und sind schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt.
3.2. Soweit IBExpert für den Kunden Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern ausschließlich beim Kunden. IBExpert und der Kunde werden einvernehmlich die Art und die Darstellung der Ergebnisse bzw. die Dokumentation und Protokollierung der Projektarbeit sowie Zeitvorgaben vereinbaren und dabei festlegen, welche Aufgaben IBExpert hierbei übernimmt.
3.3 IBExpert hat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. IBExpert entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.
3.4 Soweit Mitarbeiter des Kunden im Rahmen von Projekten unterstützend tätig werden, wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter disziplinarisch von einem geeigneten Mitarbeiter geleitet werden. Der jeweilige Ansprechpartner des Kunden ist IBExpert vor Beginn der Projektunterstützung zu benennen.
3.5 Wenn IBExpert den Kunden bei Anpassungen und Erweiterungen der IBExpert Softwareprogramme im Auftrag und nach Vorgaben des Kunden unterstützt, schuldet IBExpert die Tätigkeit, nicht jedoch die Gewährleistung und die Versionspflege dazu, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.6 IBExpert erbringt die Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen während der normalen Arbeitszeiten außerhalb der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind aufgrund besonderer Vereinbarung gesondert zu vergüten.
IV. Vergütung, Rechnungsstellung
4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preisliste oder des individuellen Angebots von IBExpert ergibt. Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von IBExpert selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von IBExpert. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch IBExpert anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 1,00 pro Entfernungskilometer berechnet.
4.3 Die Rechnungsstellung der von IBExpert erbrachten Beratungsleistungen erfolgt nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstrecken.
4.4 Soweit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. IBExpert wird in diesem Fall den Kunden über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
4.5 IBExpert behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten, wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung, wird IBExpert die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen.
4.6 Werden Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann IBExpert diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.
V. Leistungsstörungen
Hinsichtlich der erbrachten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, haftet IBExpert für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen, nicht aber für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von IBExpert geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel und Datenträger gelagert werden können.
6.2 Der Kunde wird bei Bedarf IBExpert alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen, den Mitarbeitern von IBExpert jederzeit kostenfreien Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.
6.3 Soweit IBExpert im Rahmen der Beratung zu Testzwecken beim Kunden Softwareprogramme installiert, ist es Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Software-Umgebung zu sorgen. Der Kunde ist vor Inbetriebnahme dazu angehalten, alle Funktionen dieser Softwareprogramme unter der kundenseitigen Hardware- und Software-Umgebung zu testen. IBExpert haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
VII. Nutzungsrechte an Leistungen, Unterlagen, Schutzrechte
7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Leistungen von IBExpert für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen. IBExpert darf die Leistungen anderweitig verwenden, soweit nicht gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen wird. Vorstehendes gilt insbesondere für alle Unterlagen und sonstigen Materialien, die IBExpert im Rahmen der Erbringung der Leistung für den Kunden erarbeitet.
7.2 Soweit schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse jeder möglichen Art (z. B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster) im Rahmen der Beratung entstehen, stehen sie dann IBExpert zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von Mitarbeitern von IBExpert begründet wurden. In diesem Fall räumt IBExpert dem Kunden hieran ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von IBExpert übertragbares Nutzungsrecht ein.
VIII. Schulungen beim Kunden, Standardschulungen
8.1 IBExpert kann Schulungsleistungen (Training, Workshops, Seminare) am Sitz des Kunden bzw. an einem vom Kunden benannten Ort erbringen. Der Kunde wird in diesem Falle auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass geeignete Räumlichkeiten und eine ausreichende Anzahl an Computern je Teilnehmer zu den schriftlich vereinbarten Schulungsterminen zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch, dass die zu schulende Software auf den Computern installiert ist.
8.2 IBExpert führt darüber hinaus Standardschulungen (Schulungen, Seminare, Workshops, etc.) gemäß der Beschreibung auf ihrer Webseite www.ibexpert.net/ durch.
8.3 Die Preise für die Standardschulung schließen neben der Teilnahmegebühr auch die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Schulungsräumen mit ein. Ebenso sind in den Preisen Pausenerfrischungen enthalten. Ansonsten sind in jedem Fall Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Teilnehmer bzw. vom Kunden selbst zu tragen. Eine nur teilweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
IX. Änderung und Stornierung von Schulungsveranstaltungen, Sonstiges
9.1 IBExpert behält sich das Recht vor, bei den Schulungsveranstaltungen (Schulungen beim Kunden, Standardschulungen) einen Ersatzreferenten einzusetzen, den Inhalt der Schulungen geringfügig zu ändern sowie ggf. Termin- und Ortsverschiebungen, z.B. bei einer geringen Anzahl von festen Anmeldungen, vorzunehmen und ggf. aus organisatorischen oder sonstigen Gründen eine Schulungsveranstaltung ganz abzusagen. Im letzteren Fall werden bereits gezahlte Schulungsgebühren voll erstattet.
9.2 Der Kunde hat IBExpert unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn vereinbarte Schulungstermine nicht eingehalten werden können. IBExpert hat das Recht bei Stornierung eines Schulungstermins bis zwei Wochen vor Schulungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von EUR 250,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Stornierungen eines Schulungstermins bis zu einer Woche vor Schulungsbeginn wird die Hälfte der Schulungsgebühr, danach die volle Schulungsgebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer (Standardschulung) gestellt. Vorstehende Ausfallkostenpauschalen gelten nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist oder die Schulungsveranstaltung gemäß Ziffer 9.1 durch IBExpert abgesagt wurde.
9.3 Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post zu Händen von IBExpert eingehen.
9.4 Jede Form der Vervielfältigung von dem Kunden übergebenen Schulungsunterlagen (z.B. Manuskripte, Grafiken, Videos, etc.) auf drucktechnischem oder elektronischen Weg auch auszugsweise bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von IBExpert.
X. Geltung der AGB-Allgemein
Die in den AllgemAllgemeinen Geschäftsbedingungen der IBExpert GmbH (AGB-Allgemein) enthaltenen allgemeinen Regelungen für z. B. Vertragsschluss, Lieferung, Vergütung und Zahlung, Eigentums- und Rechtevorbehalt, Haftung, Verjährung, Gerichtsstand, etc. finden auf Vertrags-verhältnisse im Rahmen der Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen entsprechend Anwendung.
IBExpert GmbH AGB-Dienstleistung Stand: 04.10.2016
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